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Autos verbotswidrig geschleppt - 26-jähriger Rumäne muß Kaution hinterlegen

Das der Einfallsreichtum mancher Verkehrsteilnehmer nicht immer mit der Straßenverkehrsordnung im Einklang steht, brachte eine Verkehrskontrolle durch Beamte der Autobahnpolizei Fürstenfeldbruck am Montagabend (18.02.2008) auf der BAB A 99 bei München-Freiham zutage.

Ein 26-jähriger Rumäne sah sich vor das Problem gestellt, dass er zwei defekte Autos zu transportieren hatte, zur Verfügung stand ihm aber nur ein Pkw als Zugfahrzeug und ein Autoanhänger für eines der beiden Fahrzeuge. Was macht man also mit dem zweiten kaputten Auto: Man hängt es kurzerhand an den Anhänger an und besetzt es mit einem Fahrzeuglenker. Dann setzte sich der ungewöhnliche Autotransport mehrgliedrig in Bewegung und natürlich, um schneller voranzukommen, bot sich dafür die Autobahn hervorragend an. Die Polizeibeamten staunten nicht schlecht, als sie diese neuartige Fahrzeugkombination erblickten und natürlich den Weitertransport auf diese Art und Weise sofort untersagten. Im Straßenverkehr ist es mit Ausnahme u.a. in der Land- und Forstwirtschaft nicht gestattet, mehr als einen Anhänger hinter einem Zugfahrzeug mitzuführen. Da der besagte defekte Pkw hinter dem Autoanhänger hergezogen wurde, lag ein verbotener Anhängerbetrieb vor. Allerdings stellte sich bei der Kontrolle zudem heraus, das der 26-jährige "Tüftler" nur im Besitz eines Führerscheines war, der ihm das Mitführen eines bis max. 750 kg schweren Anhängers gestattete, der Autoanhänger hatte aber schon ein zulässiges Gesamtgewicht von über 2t. Deshalb muß sich der 26-jährige jetzt wegen eines Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten. Da er im Bundesgebiet aber keinen Wohnsitz hat, war er gezwungen einen entsprechenden Geldbetrag als Sicherheit bei der Polizei hinterlegen

VPI FFB | Bei uns veröffentlicht am 19.02.2008


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